Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen des Vertrages und der Betreuung der Hebamme werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin, sowie der geborenen/ungeborenen Kinder von der Hebamme aufgenommen, verarbeitet und genutzt. Dazu gehören allgemeine Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) und insbesondere die für die Betreuung/Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Der Umgang mit den Daten erfolgt nur, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung
Die Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf §199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf der Seite der Leistungsempfängerin ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus hat die Leistungsempfängerin ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Die Leistungsempfängerin hat gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Fall ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Anmeldebedingungen für Geburtsvorbereitungskurse
Die Anmeldung zu einem Kurs der Hebamme ist verbindlich und erfolgt online über Hebamio. Die Kursteilnehmerin bekommt von der Hebamme eine Kursbestätigung per E-Mail. Der gebuchte Kurs kann bis zu 2 Wochen vor Teilnahmebeginn schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach ist die volle Partnergebühr der Kursteilnehmerin an die Hebamme zu zahlen. Sollte ein Kurstermin aus dringenden Gründen ausfallen, werden alle Kursteilnehmer zuvor telefonisch oder per E-Mail informiert. Die Hebamme ist berechtigt, den Kurs bei Bedarf zu verlegen und behält sich vor, Kurse mit zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall wird der bereits überwiesene Betrag erstattet.
Partnergebühr
Die Partnergebühr beträgt 120€. Die Rechnung über die Partnergebühr wird mit der Kursbestätigung versendet und muss innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist beglichen werden und auf der Rechnung angegebenem Konto eingegangen sein. Erfolgt kein fristgerechter Eingang der Partnergebühr und kann der Kursplatz nicht anderweitig vergeben werden, ist die volle Partnergebühr zu zahlen. Die Partnergebühr in voller Höhe wird auch bei Nichtteilnahme des Partners fällig. Die Paare erhalten nach Teilnahme am Kurs eine Teilnahmebescheinigung.
Kostenübernahme und Gebühren
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden (eine Teilnahme der Kursteilnehmerin ist hierbei erforderlich) werden bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerin von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Es ist nicht möglich, eine Teilnehmerin während des Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Kosten für versäumte Stunden werden von der Krankenkasse nicht übernommen und sind von der Kursteilnehmerin selbst zu tragen, dabei ist der Grund des Versäumnis unerheblich. Die Gebühren für versäumte Stunden werden der Kursteilnehmerin privat in Rechnung gestellt und richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes NRW. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Selbstzahlerinnen & Privatversicherte erhalten von der Hebamme eine Rechnung, welche innerhalb von 21 Tagen nach dem Zugang der Rechnung zu begleichen ist, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Es gilt die Privatgebührenordnung des Bundeslandes NRW.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife. Sollten die Kosten nicht übernommen werden, muss die Leistungsempfängerin diese selbst tragen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 10,00€ berechnet.
Haftung
Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen. Eine Haftung für durch die Hebamme verursachten Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Kursrelevante gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen sind der Hebamme unverzüglich mitzuteilen. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe und abgelegte Gegenstände. Die Kursteilnehmer sind für ihr Eigentum selbst verantwortlich und sollten nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände zu den Kursen einbringen.
Anmeldebedingungen für Rückbildungskurse
Die Anmeldung zu einem (Online-) Kurs der Hebamme ist verbindlich und erfolgt online über Hebamio. Die Kursteilnehmerin bekommt von der Hebamme eine Kursbestätigung per E-Mail. Der gebuchte Kurs kann bis zu 2 Wochen vor Teilnahmebeginn schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Stornierung des Kurses und kann der Kursplatz nicht anderweitig vergeben werden, ist der volle Kursbeitrag der Kursteilnehmerin an die Hebamme zu zahlen. Sollte ein Kurstermin aus dringenden Gründen ausfallen, werden alle Kursteilnehmer zuvor per E-Mail informiert. Die Hebamme ist berechtigt, den Kurs bei Bedarf zu verlegen oder Online anzubieten und behält sich vor, Kurse mit zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.
Kostenübernahme und Gebühren
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Rückbildungsgymnastik, wenn der Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wurde. Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden (eine Teilnahme der Kursteilnehmerin ist hierbei erforderlich) werden von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Kursteilnehmerin ist verpflichtet die Kosten selbst zu tragen, sollte die Krankenkasse diese nicht übernehmen. Bei einer Teilnahme am Online-Kurs muss nach jedem Kurstermin innerhalb von 2 Wochen die Teilnahme per E-Mail bestätigt werden. Sollte dies nicht rechtzeitig erfolgen, werden die Kosten privat in Rechnung gestellt. Es ist nicht möglich, eine Teilnehmerin während des Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Kosten für versäumte Stunden werden von der Krankenkasse nicht übernommen und sind von der Kursteilnehmerin selbst zu tragen, dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Die Gebühren für versäumte Stunden werden der Kursteilnehmerin privat in Rechnung gestellt und richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes NRW.
Selbstzahlerinnen und Privatversicherte erhalten von der Hebamme eine Rechnung, welche innerhalb von 21 Tagen nach dem Zugang der Rechnung zu begleichen ist, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Es gilt die Privatgebührenordnung des Bundeslandes NRW. Die Kosten für versäumte Stunden sind von der Kursteilnehmerin selbst zu tragen, dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife. Sollten die Kosten nicht übernommen werden, muss die Leistungsempfängerin diese selbst tragen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 10,00€ berechnet.
Haftung
Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen. Eine Haftung für durch die Hebamme verursachten Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Kursrelevante gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen sind der Hebamme unverzüglich mitzuteilen. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe und abgelegte Gegenstände. Die Kursteilnehmer sind für ihr Eigentum selbst verantwortlich und sollten nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände zu den Kursen einbringen.