Datenschutzerklärung
Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Behandlungsvertrages und der Betreuung durch die Hebamme werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin sowie personenbezogene Daten des ungeborenen bzw. geborenen Kindes erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Leistungsempfängerin handelt bezüglich der personenbezogenen Daten des Kindes als gesetzliche Vertreterin.
Zu den verarbeiteten Daten gehören insbesondere allgemeine personenbezogene Angaben (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten, Versicherungsdaten und Angaben zum Kostenträger) sowie medizinische Informationen, die für die Betreuung und Behandlung erforderlich sind.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zum Zweck der Durchführung der Hebammenhilfe, der Dokumentation, Abrechnung, Qualitätssicherung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Weitergabe der Daten
Die Hebamme unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, wenn die Leistungsempfängerin eingewilligt hat oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.
Dies betrifft insbesondere folgende Fälle:
Dauer der Speicherung
Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung, Dokumentation und Abrechnung der Betreuung erforderlich ist. Darüber hinaus bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Die Dokumentation der Hebammenversorgung wird entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt. Eine längere Aufbewahrung kann erforderlich sein, um gesetzliche Nachweispflichten zu erfüllen oder mögliche rechtliche Ansprüche zu wahren. Geschäftsunterlagen werden entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften aufbewahrt.
Rechte der Leistungsempfängerin
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat die Leistungsempfängerin folgende Rechte:
Beschwerderecht und zuständige Aufsichtsbehörde
Die Leistungsempfängerin hat gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
Einwilligung zur Datenverarbeitung
Mit Abschluss des Behandlungsvertrages bestätigt die Leistungsempfängerin, über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie der personenbezogenen Daten des Kindes informiert worden zu sein. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Hebammenhilfe, der gesetzlichen Dokumentation und der Abrechnung.