Datenschutz

Datenschutzerklärung

Art und Zweck der verarbeiteten Daten

Im Rahmen des Vertrages und der Betreuung der Hebamme werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin, sowie der geborenen/ungeborenen Kinder von der Hebamme aufgenommen, verarbeitet und genutzt. Dazu gehören allgemeine Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) und insbesondere die für die Betreuung/Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Der Umgang mit den Daten erfolgt nur, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.

Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Betreuung beteiligten Personen (z.B. Ärzten, Vertretungen) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern dies für die weitere Betreuung nötig ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgen, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Bei Selbstzahlerinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Leistungsempfängerin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Leistungsempfängerin einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.

Dauer der Speicherung

Die Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.

Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf §199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf der Seite der Leistungsempfängerin ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus hat die Leistungsempfängerin ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Die Leistungsempfängerin hat gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Fall ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf